
Herzlich willkommen in der Praxis „Sprech- und Stimmwerkstatt“!
Die Praxis ist zur Versorgung mit Leistungen der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie (Diagnostik und Therapie) nach § 125 Absatz 1 SGBV von allen Krankenkassen zugelassen.
Eine Therapie erfolgt nach Vorlage einer ärztlichen Verordnung.
Ab 2026 wird die Praxis als Privatpraxis weitergeführt. Es können dann nur noch Privatrezepte angenommen werden, jedoch keine Verordnungen im Rahmen des gesetzlichen Krankenversicherung.